Markterkundung

Es findet ein informelles Markterkundungsverfahren statt. Bitte kontaktieren Sie uns für die Verfahrensunterlagen.

Markterkundungsverfahren

Das Klinikum Bad Bramstedt GmbH führt ein informelles Markterkundungsverfahren „Gesundheitsquartier Bad Bramstedt“ durch, welches mit Veröffentlichung der Bekanntmachung auf den Internetseiten www.gesundheitsquartier-badbramstedt.de und www.bund.de am 12.04.2021 eingeleitet wurde.  Die Verfahrensbekanntmachung vom 12.04.2021 können Sie sich hier runterladen.

Bekanntmachung runterladen

Im Rahmen der einzureichenden Interessenbekundungen erbittet die Klinikum Bad Bramstedt GmbH Konzepte mit Ideen und Umsetzungsvorschlägen zur Erreichung der genannten Ziele. Weitere Einzelheiten zu den erbetenen Angaben entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Exposé nebst Anlagen sowie den Ausführungen betreffend die mit der Interessenbekundung vorzulegenden Unterlagen und Nachweise.

Die Interessenten werden gebeten, ihre Interessenbekundung bis zum 14.06.2021, 13:00 Uhr, vollständig einzureichen.

Informelles Markterkundungsverfahren

Ziel des Markterkundungsverfahrens ist es, eine interessengerechte und wirtschaftliche Lösung zur Weiterentwicklung der Liegenschaft und des Klinikums und des Kurgebiets Bad Bramstedt  zu finden. Hierzu sollen in diesem Verfahren Marktteilnehmer für diese Entwicklungsstrategie sowie mögliche Investoren mit entsprechenden Nutzungskonzepten identifiziert werden.

Mit dem Verfahren will das Klinikum vor einer grundsätzlichen Entscheidung unverbindlich den Markt erkunden und damit verschiedene mögliche Wege der Entwicklungen und Handlungsoptionen in den Entscheidungsprozess mit einbeziehen.

So erhalten Sie die Verfahrensunterlagen

Anschrift & Kontakt

Klinikum Bad Bramstedt
Anschrift: Oskar-Alexander-Str. 26
24576 Bad Bramstedt

Projektstelle Gesundheitsquartier z. H. von: Bettina Storm

Kontaktwege

Telefon: 04192-90 2011 oder  04192-90 4411
Telefax: 04192-90 2373
E-Mail: info@gesundheitsquartier-badbramstedt.de

Termin für den Eingang von Interessensbekundungen

Die Interessenbekundungen sind inkl. aller geforderten Unterlagen bis zum 14.06.2021 um 13:00 Uhr einzureichen.

Schlusstermin für Interessensbekundungen am 14.06.2021 um 13 Uhr

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Rechtliche Rahmenbedingungen der Markterkundung

Es handelt sich bei diesem Markterkundungsverfahren um ein Verfahren, mit dem Ziel eine interessengerechte und wirtschaftliche Lösung zu finden, wie das Gesundheitsquartier umgesetzt und das Klinikum weiterentwickelt werden kann. Mit diesem Verfahren sollen zunächst die Marktverhältnisse geklärt und mögliche Projektpartner sowie Investoren mit Entwicklungs- und Nutzungskonzepten identifiziert werden.

Es wird ausdrücklich nicht zur Teilnahme an einem förmlichen Vergabeverfahren oder zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens aufgefordert. Ein Auftrag wird im Rahmen der Markerkundung nicht erteilt. Ein Anspruch auf Teilnahme, Angebotsabgabe, Auftragserteilung etc. besteht nicht. Ansprüche insbesondere Ansprüche auf Beteiligung an ggf. nachlaufenden Vergabeverfahren entstehen aus einer Beteiligung an dieser Markterkundung ausdrücklich nicht.

Eine Entschädigung, ein Honorar oder Schadensersatzleistungen für die Beteiligung an diesem Markterkundungsverfahren werden ausdrücklich nicht gewährt. Das Nachprüfungsverfahren ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Mit Ihrer Teilnahme an dem Markterkundungsverfahren entstehen bei Ihnen Planungs- und Verfahrenskosten und andere Aufwendungen, die wir Ihnen nicht erstatten werden.

Das Markterkundungsverfahren dient dem Kennenlernen von Projektpartnern und deren Projektideen und ersetzt kein ggf. notwendiges Vergabeverfahren.

Für die von Ihnen eingereichten Konzeptideen und Vorschläge sichern wir Ihnen Vertraulichkeit gegenüber Mitbewerbern zu.